Bei der Fahrschule Carlino gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Krankheit, Verhinderung und Nichterscheinen

Abgemachte Fahrlektionen sind grundsätzlich einzuhalten.

Bei Krankheit mit kurzfristiger Absage kann ein Arztzeugnis verlangt werden. Bei Nichterscheinen oder einer zu kurzfristigen Abmeldung innerhalb 24h (exkl. Sonn- und Feiertagen) werden die vollen Kosten für die entsprechenden Fahrlektionen verrechnet.

Keine Terminabsagen via SMS oder E-Mail. Fahrlektionen können nur telefonisch abgesagt werden.

2. Die Fahrlektionen

Nach Möglichkeit startet und endet die Fahrlektionen am Wunschort des Fahrschülers.

Der gültige Lernfahrausweis ist bei jeder Lektion mitzubringen. Die Fahrlektion dauert mit Vor- und Nachbesprechung grundsätzlich 45 Minuten. Zu gewissen Zeiten kann vermehrt Stau auftreten. Diese Zeit gilt grundsätzlich als gefahren und wird im Normalfall nicht rückerstattet. Es wird daher empfohlen, Fahrlektionen ausserhalb der bekannten Stauzeiten zu vereinbaren.

3. Kosten der Fahrausbildung

Die Fahrstunden müssen bei jeder Lektion bar bezahlt werden. Eine Ausnahme gilt beim Abonnement, wobei die Lektionen im Voraus bezahlt werden müssen. Die einmalige Versicherungs- und Administrationspauschale muss bei Beginn der Ausbildung bezahlt werden. Die Kosten für die Prüfungslektion entsprechen dem normalen Lektionspreis, exkl. der Gebühren des Strassenverkehrsamts. Am Tag der Fahrprüfung müssen alle geschuldeten Beträge beglichen sein, ansonsten wird die Prüfung nicht durchgeführt.

4. Anmeldung zur Fahrprüfung

Grundsätzlich entscheidet der Fahrlehrer über den Termin der praktischen Fahrprüfung. Für die ersten beiden Fahrprüfungen können sich die Fahrschüler auch selber anmelden, sollte er/sie mit dem Fahrlehrer nicht gleicher Meinung sein, was den Zeitpunkt der Prüfung betrifft.

Laut Gesetz wird erst für die dritte und jede weitere praktische Prüfung die Zustimmung eines Fahrlehrers benötigt, der mit seiner Unterschrift den Abschluss der Fahrausbildung bescheinigt. Ein Wechsel zu einem anderen Fahrlehrer steht dem Fahrschüler jederzeit zu.

Bei Unklarheiten oder Fragen bitte frühzeitig melden und mit mir besprechen.

Root, 01.10.2019